
KI und Patentrecht scheinen auf den ersten Blick schwer vereinbar. Der Grund: KI-Lösungen basieren oftmals auf reinen Rechenverfahren bzw. mathematischen Methoden, die als solche nicht schutzfähig sind. Des Weiteren dürfen als Erfinder nur Menschen auftreten, was in Widerspruch zu ‚Künstlicher Intelligenz‘ steht.

Jedoch immer dann, wenn KI nicht nur als reines Datenmanagement-Tool zur Anwendung kommt, sondern als digitales Werkzeug aktiv in technische Prozesse eingreift, kann sie eine patentfähige Erfindung begründen. Zwischen reiner Software und angewandter Technik entscheidet sich, ob der Einsatz von KI ein technisches Innovationspotential bereithält, das schutzrechtlich abgesichert werden und einen unternehmerischen Wettbewerbsvorteil begründen kann.
Patentfähig nur bei technischem Beitrag
Damit eine KI-Erfindung patentfähig ist, muss diese über die bloße Datenanalyse hinausgehen. Die Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines technischen Effekts. Darunter ist eine aktive Verbesserung bzw. Veränderung in einem technischen Prozess aufgrund des Einsatzes der KI zu verstehen, also eine Wirkung, die über eine reine Informationsverarbeitung hinausgeht.
Checkliste: Prüfung des technischen Beitrages von KI
1. Prozessbezug prüfen
Wirkt sich die KI auf Maschinen, Material oder Prozessparameter aus?
Werden messbare Prozessgrößen beeinflusst bzw. gesteuert?
2. Technischen Effekt definieren
Wird ein Problem gelöst und eine konkrete technische Verbesserung erzielt?
Geht der Effekt über die reine Datenanalyse hinaus?
3. Innovationspotential einschätzen
Handelt es sich um eine besondere Kombination aus KI und technischen Elementen?
Welche Herausforderungen mussten auf den Weg zur Lösung gelöst werden?
4. Schutzrechtliche Absicherung planen
Erkennbar ist ein technischer Effekt insofern daran, dass die KI nicht nur ‚Daten analysiert‘, sondern tatsächlich etwas Physisches im technischen Prozess anpasst oder verändert – sei es eine Kraft, eine Temperatur, eine Bewegung oder die Qualität des Endprodukts. Mit anderen Worten sollte der Prozessbezug dahingehend betrachtet werden, ob KI bzw. aus der KI gewonnene Erkenntnisse dazu genutzt werden, auf Maschinen, Produkte bzw. Materialien oder Prozessparameter einzuwirken, beispielsweise, um die Beschaffenheit oder Prozessgrößen, wie Kraft, Temperatur, Bewegung oder sonstige technische Parameter zu beeinflussen.
Beispiele erteilter Patente mit KI-Bezug
Zwischenzeitlich wurden vor den zuständigen Patentämtern bereits Erfindungen zum Patent angemeldet, und auch erteilt, in denen KI praxisbezogen eingesetzt wird.

So beschreibt die europäische Patentanmeldung ‚EP 4 309 816 A1‘ ein Verfahren, bei dem ein neuronales Netz die Form eines Metallbandes nach dem Walzen vorhersagt. Weicht das Ergebnis von den Soll-Werten ab, werden die Walzparameter automatisch nachjustiert. Ein weiterer Ansatz findet sich in dem europäischen Patent ‚EP 3 928 885 B1‘: Hier prognostiziert ein KI-Modell die Walzlast und steuert Antriebsleistung sowie Bandführung, um Abweichungen bereits im Ansatz zu vermeiden. Auf dem Gebiet der additiven Fertigung stellt das europäische Patent ‚EP 3 635 640 B1‘ die Lehre unter Schutz, wie Machine-Learning-Modelle Druckfehler während des Bauprozesses erkennen und Prozessparameter wie Laserleistung unmittelbar anpassen. Und im Bereich der Spritzgusstechnik beansprucht das europäische Patent ‚EP 4 025 406 B1‘ ein lernbasiertes Verfahren, das Prozessparameter über Feedback-Schleifen dynamisch anpasst und so eine konstante Bauteilqualität sichert.
Mithilfe von Patenten lassen sich KI-gestützte technische Prozesslösungen somit wirksam und langfristig schützen. Unternehmen können so die innovative Nutzung von KI-Anwendungen exklusiv beanspruchen und Mitbewerbern die Verwendung untersagen. Verstöße gegen Patente sind gerichtlich durchsetzbar, beispielsweise über Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzforderungen.
Innovationspotential frühzeitig erkennen
Sobald KI nicht nur Daten auswertet, sondern Maschinen und Fertigungsprozesse aktiv steuert, kann sie patentfähig sein. Für Unternehmen ist es daher sinnvoll, den Einsatz von KI frühzeitig zu prüfen – insbesondere daraufhin, ob ein technischer Beitrag vorliegt. Ein Patentschutz sichert Wettbewerbsvorteile.

















